Das Schlachten

Nahezu alle Kälber werden heutzutage halal geschlachtet. Die Zahl der Muslime, die Kalbfleisch essen, sollte nicht unterschätzt werden. Auch der Großteil des Dönerfleischs besteht aus Kalbfleisch. Ferner spielt das Kalb für die Käseproduktion eine wichtige Rolle, denn schließlich wird das Lab aus Kälbermägen gewonnen. Wenn ein Käse halal sein soll, muss auch das Lab mit diesem Prädikat versehen sein.

Vor der Schlachtung eines Kalbs wird das Tier nach europäischem Recht mithilfe einer Schussmaske betäubt. Die Mitarbeiter eines Schlachthofes haben dafür eine spezielle Ausbildung absolviert. Nach der Betäubung wird ein Halsschnitt vorgenommen, wodurch das Tier ausblutet, denn das Herz schlägt ja noch. Sowohl vor der Schlachtung als auch danach führen staatliche Kontrolleure diverse Qualitätskontrollen durch. Die meisten Schlachthöfe beschäftigen auch eigene Kontrolleure, die die Hygiene und die Fleischqualität im Auge behalten. Die großen Schlachthöfe schlachten die Kälber nach dem Prinzip "betäubt halal", was laut wissenschaftlicher Quellen die tierfreundlichste Tötungsweise ist. Was bedeutet das?

Halal (reines, erlaubtes) Fleisch ist das ausgeblutete Fleisch einer beschränkten Anzahl von Tierarten. Das Fleisch von Fleischfressern, von Tieren, die spontan verendet sind, und von Schweinen darf nur gegessen werden, wenn nichts anderes zum Überleben da ist, also praktisch niemals. Tiere mit säugenden Jungen und säugende Junge selbst dürfen nicht geschlachtet werden. Der Schlachtvorgang muss nach strengen Regeln ablaufen. Zuerst muss feststehen, dass die Art und Weise, in der das Tier gezüchtet, gefüttert und transportiert wurde, korrekt gewesen ist. Die artgerechte Tierhaltung ist eines der wichtigsten Verantwortlichkeiten (khalifa), die Gott dem Menschen anvertraut hat. Außerdem schreibt der Koran vor, dass das Tier ausschließlich im Namen Gottes getötet werden darf. Manche Geistliche sind der Meinung, dass die Tiere auch von Nicht-Muslimen geschlachtet werden dürfen, sofern das in der vorgeschriebenen Weise erfolgt. Koscheres Fleisch und Fleisch von Tieren, die von Christen oder Juden im Namen Gottes geschlachtet wurden, werden von diesen ebenfalls als halal betrachtet. Vorgeschrieben ist, dass die Halsschlagader und die Luftröhre des Tieres mit einer einzigen Bewegung mit einem scharfen Messer aufgeschnitten werden müssen, wonach das Tier ausbluten muss. In einigen europäischen Ländern ist diese Art des Schlachtens gesetzlich verboten. Ferner kommt es bei der Halal-Schlachtung darauf an, dass das Tier mit dem Kopf nach Mekka ausgerichtet wird, dass der Schlachter kompetent ist, dass der Schlachtort rein ist und dass das Tier nicht in Panik gerät. Das Tier darf das Schlachtmesser nicht sehen und andere Tiere dürfen beim Schlachten nicht zuschauen. Ehe ein Tier geschlachtet wird, spricht der Schlachter die Worte "Bismillah, Allahoe Akbar", das bedeutet: "Im Namen Gottes, Gott ist der größte". Sofern die Betäubung rückgängig gemacht werden kann, ist diese für das Schlachten erlaubt.

Sobald das Tier getötet wurde, werden Kopf und Haut abgeschnitten und die Eingeweide herausgenommen. Was dann übrig bleibt bezeichnen wir als "Schlachtkörper", der tiefgefroren wird. Der Schlachtkörper kann ganz oder in Vierteln verkauft werden. Aber das Fleisch kann auch weiter zerlegt werden, bis hin zu verbrauchergerechten Verpackungen. Die Art und Weise der Verpackung bestimmt der Abnehmer.

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